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   OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 4 PA 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14860
OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 4 PA 88/10 (https://dejure.org/2010,14860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2010 - 4 PA 88/10 (https://dejure.org/2010,14860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2010 - 4 PA 88/10 (https://dejure.org/2010,14860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels vollständig ausgefüllter Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 148 Abs. 1 VwGO; § 166 VwGO; § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten Erklärung sowie der fehlenden Belege durch den Senat unter Fristsetzung bei Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Beschluss wegen Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten Erklärung sowie der fehlenden Belege durch den Senat unter Fristsetzung bei Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Beschluss wegen Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3050 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2010, 743
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20

    Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe;

    Daher musste sich der Klägerin die Notwendigkeit, eine vollständig ausgefüllte Erklärung nachzureichen, geradezu aufdrängen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.04.2010 - 4 PA 88/10 -, juris Rn. 4; und Beschluss vom 01.07.2010 - 2 PA 238/10 -, juris Rn. 4), was vorliegend jedoch bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nicht erfolgte.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 2 PA 238/10

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz bei erstinstanzlicher

    Daher musste sich dem Kläger die Notwendigkeit, eine vollständig ausgefüllte Erklärung nachzureichen, geradezu aufdrängen, und ihm musste bewusst sein, dass die Übersendung lediglich einiger Belege nicht ausreicht (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.2010 - 4 PA 88/10 -, juris Langtext Rdnr. 4).
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